Steuern und Gebühren
📌 1. Steuersystem TRNC
Nordzypern hat sein eigenes Steuersystem, unabhängig von Südzypern oder der EU.
Die Steuerbehörde ist das Department of Revenue and Taxation TRNC (Vergi Dairesi).
Der rechtliche Rahmen basiert auf britischen und türkischen Modellen mit lokalen Anpassungen.
📌 2. Einkommensteuer
✅ Einzelpersonen
Einwohner der TRNC (Aufenthalt >183 Tage pro Jahr) zahlen Steuern auf ihr weltweites Einkommen.
Nicht-Residenten zahlen nur Steuern auf Einkommen aus der TRNC.
✅ Einkommensteuersätze (annähernd)
Einkommen bis zu 14.000 TL: 10 %.
14.001 – 24.000 TL: 15 %.
24.001 – 40.000 TL: 20 %.
40.001 – 60.000 TL: 25 %.
Über 60.000 TL: 30 %
(Die Sätze können sich jährlich leicht ändern)
📌 3. Einkommensteuer aus der Vermietung von Immobilien
Einkommen aus der Vermietung von Immobilien in der TRNC ist steuerpflichtig:
13 % (Residenten und Nicht-Residenten), entweder bei der Zahlung einbehalten oder in der Steuererklärung angegeben.
Einige neue Bauträgerprojekte bieten rechtlich optimierte Verträge an, fragen Sie immer einen Anwalt.
📌 4. Immobiliensteuer
Jährlich an die örtliche Gemeinde(Belediyesi) gezahlt.
Preis: ca. 1 – 2 TL / m² / Jahr, sehr niedrig im Vergleich zur EU.
📌 5. Übertragungsgebühr
Bei der Übertragung der Eigentumsurkunde auf den Käufer wird eine Übertragungsgebühr fällig:
3 % (erster Kauf des Käufers)
6 % (jeder weitere Kauf)
Wird vor der Ausstellung der Eigentumsurkunde beim Grundbuchamt bezahlt.
📌 6. Mehrwertsteuer – KDV
Für den Kauf einer neuen Immobilie von einem Bauträger:
5 % des Kaufpreises (Wohnimmobilien).
Für gewerbliche Immobilien gelten höhere Sätze.
📌 7. Stempelsteuer
Zahlbar bei Unterzeichnung des Kaufvertrags:
0,5 % des Kaufpreises (bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung).
📌 8. Steuern und Gebühren für Unternehmen
Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax): 23.5 %
Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen: 5 – 16 %, je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung.
📌 9. Sozial- und Gesundheitsbeiträge
Obligatorisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Sozialversicherung + Rentenkasse: insgesamt ca. 15 – 20 % des Gehalts (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
Krankenversicherung: obligatorisch für alle Arbeitnehmer und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung.
