FAQs

Um Ihnen die Navigation zu erleichtern, haben wir Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen vorbereitet.

INFORMATIONEN ÜBER IMMOBILIENRECHTE IN NORDZYPERN

  1. Rechtlicher Rahmen für Immobilientransaktionen in Nordzypern

    Immobilientransaktionen in dem von der Türkischen Republik Nordzypern
    (TRNC) verwalteten Gebiet werden in Übereinstimmung mit dem dortigen Rechtssystem abgewickelt. Diese Transaktionen folgen
    festgelegten Gesetzen und Verwaltungsverfahren, die Transparenz und Vorhersehbarkeit gewährleisten.
    Zahlreiche Drittstaatsangehörige, darunter auch EU-Bürger, haben solche Transaktionen
    ohne Zwischenfälle durchgeführt, was die Zuverlässigkeit und Effektivität der Rechtsinstitutionen der TRNC beweist.
  2. Völkerrechtliche Erwägungen
    Nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts hängt die Gültigkeit von Rechtshandlungen, die in einem Gebiet
    vorgenommen werden, nicht allein vom Grad der internationalen Anerkennung der Behörde ab, die die Kontrolle
    über dieses Gebiet ausübt. Personen, die in gutem Glauben im rechtlichen Rahmen einer De-facto-Behörde
    mit effektiver Kontrolle handeln, sind berechtigt, sich auf die Rechtsfolgen dieser Handlungen zu berufen.
    Dieser Grundsatz, der sich in der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs widerspiegelt, oft als
    Namibia-Doktrin bezeichnet und durch internationale Menschenrechtsgesetze gestärkt wird, zielt darauf ab, die
    legitimen Erwartungen und Rechte von Privatpersonen zu schützen, selbst wenn der politische Status eines
    Gebiets umstritten ist.
    Das Völkerrecht verlangt nicht, dass Transaktionen, die unter der Rechtsordnung einer nicht anerkannten
    Einheit durchgeführt werden, als ungültig angesehen werden, insbesondere wenn unparteiische internationale Institutionen das
    Funktionieren der entsprechenden Mechanismen anerkennen. Darüber hinaus werden amtliche Dokumente, die von türkisch-zypriotischen
    Behörden ausgestellt wurden, wie z.B. Personalausweise, von der „Republik Zypern“
    (im Folgenden auch als griechisch-zypriotische Verwaltung oder Südzypern bezeichnet) für
    administrative Zwecke routinemäßig akzeptiert.
  3. Anerkennung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
    In seinem bahnbrechenden Urteil Demopoulos und andere gegen die Türkei (2010) erkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
    die nach TRNC-Recht eingerichtete Kommission für unbewegliches Vermögen (IPC) als
    wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf an. Der Gerichtshof entschied, dass Antragsteller die Verfahren der IPC ausschöpfen müssen, bevor
    sie sich an internationale Einrichtungen wenden. Diese Anerkennung bestätigt die rechtliche Kompetenz der TRNC,
    Immobilienstreitigkeiten durch einen funktionierenden Mechanismus zu regeln, der von einer internationalen Justizbehörde
    unterstützt wird.
  4. Verweise auf griechisch-zypriotische Einwände
    Der Widerstand gegen Immobilien oder kommerzielle Aktivitäten in Nordzypern beruft sich häufig auf die Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) des UN-Sicherheitsrates
    . Bei diesen Resolutionen handelt es sich jedoch um politische
    Erklärungen zum Status der TRNC und nicht um rechtliche Verbote privater
    kommerzieller oder immobilienbezogener Aktivitäten in Gebieten unter TRNC-Verwaltung. Sie
    heben die Rechte der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft oder ausländischer Investoren, die innerhalb des
    rechtlichen Rahmens der TRNC tätig sind, nicht auf.
  5. Rechtsprechungsansprüche
    Die Behauptungen der „Republik Zypern“/griechisch-zypriotischen Verwaltung, dass Personen, die
    Immobilienaktivitäten in Nordzypern ausüben, nach südzypriotischem Recht strafrechtlich haftbar gemacht werden können
    , entbehren einer Grundlage in der internationalen Rechtssprechung. Da Südzypern keine effektive Kontrolle über
    den Norden ausübt, kann sich seine Gerichtsbarkeit nicht auf dort begangene Handlungen erstrecken. Die extraterritoriale Anwendung des
    Strafrechts würde in diesem Zusammenhang gegen grundlegende Prinzipien der Souveränität verstoßen und
    die Kohärenz der internationalen Rechtsordnung untergraben.
  6. EU-Recht und Protokoll Nr. 10
    Das Protokoll Nr. 10 der Akte über den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union von 2003 sieht vor, dass der
    gemeinschaftliche Besitzstand in den Gebieten ausgesetzt wird, in denen die Regierung der „Republik
    Zypern“/Griechisch-Zypriotische Verwaltung keine effektive Kontrolle ausübt. In Artikel 1(2)
    heißt es ausdrücklich:
    „Die Aussetzung der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes steht Maßnahmen zur
    Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung [Nordzyperns] nicht entgegen.“
    Diese Bestimmung erlaubt eindeutig̶ und ermutigt sogar̶ rechtswidriges wirtschaftliches Engagement in Nord
    Zypern. Immobilientransaktionen, die im Rahmen der TRNC-Gesetzgebung und anerkannter Mechanismen wie
    der IPC durchgeführt werden, verstoßen daher nicht gegen EU-Recht. Vielmehr stehen sie im Einklang mit den Zielen der EU,
    Frieden, Stabilität und sozioökonomische Entwicklung auf der gesamten Insel zu fördern.
  7. Irreführende Behauptungen und ihre Auswirkungen
    Warnungen der südzyprischen Behörden, dass ausländische Staatsangehörige mit rechtlichen Konsequenzen
    rechnen müssen, wenn sie in Nordzypern Immobilien kaufen oder entwickeln, sind irreführend.
    Transaktionen, die in Übereinstimmung mit den rechtlichen Verfahren der TRNC und unter Beachtung
    des IPC-Mechanismus durchgeführt werden, verstoßen nicht gegen internationales oder EU-Recht. Solche Warnungen schüren unnötigerweise
    Angst unter den Investoren, entmutigen das gemeinschaftsübergreifende Engagement und behindern die Bemühungen um
    Versöhnung und Zusammenarbeit.
  8. Jüngstes französisches Gerichtsurteil zum Europäischen Haftbefehl
    (2025)
    Eine bedeutende Entwicklung trat im Dezember 2025 mit der Entscheidung der Untersuchungskammer (Chambre de l’instruction)
    des Berufungsgerichts Aix-en-Provence in Frankreich ein,
    die einen Europäischen Haftbefehl der „Republik Zypern“/griechisch-zypriotischen
    Verwaltung bezüglich angeblicher Bautätigkeiten in Nordzypern prüfte. Das Gericht stellte fest, dass
    solche Rechtsinstrumente nicht als Verlängerung politischer Ziele oder Souveränitätsstreitigkeiten verwendet werden können.
    Es betonte, dass die fraglichen Aktivitäten in einer Region stattfanden, in der der EU-Besitzstand ausgesetzt ist
    und kam zu dem Schluss, dass die Vermutung der griechisch-zypriotischen Verwaltung, dass sie strafrechtlich zuständig sei,
    nicht automatisch akzeptiert werden könne. Diese Entscheidung spiegelt das Engagement der französischen Justiz wider,
    das Gesetz im Lichte der tatsächlichen Gegebenheiten anzuwenden und gleichzeitig die Unparteilichkeit und die Grundsätze des
    Europäischen Haftbefehls zu wahren.
    Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein für die türkisch-zyprische Bevölkerung dar. Indem das Gericht
    verhindert hat, dass Einzelpersonen politisch motivierten grenzüberschreitenden Strafverfahren unterworfen werden, hat es
    die Lebenswirklichkeit einer Gemeinschaft anerkannt, deren Perspektiven in der Vergangenheit
    marginalisiert worden sind. Über die rechtlichen Auswirkungen hinaus stärkt das Urteil das Gefühl der Rechtssicherheit für
    diejenigen, die sich in Nordzypern aufhalten und dort geschäftlich tätig sind, stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit und
    trägt symbolisch und doch bedeutsam zur breiteren internationalen Wahrnehmung und
    Legitimität der türkisch-zyprischen Gemeinschaft bei.
  9. Schlussfolgerung
    Immobilientransaktionen und Investitionen in der TRNC erfolgen innerhalb eines kohärenten, funktionalen und
    vorhersehbaren Rechtsrahmens. Ausländische Staatsangehörige können sich vertrauensvoll an solchen Transaktionen beteiligen,
    unterstützt durch den lokalen Rechtsschutz und durch auf internationaler Ebene anerkannte Mechanismen.
    Die Bemühungen sollten sich daher nicht darauf konzentrieren, legitime wirtschaftliche Aktivitäten zu entmutigen, sondern
    Dialog, Vertrauen und wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Nutzen aller Gemeinschaften auf der Insel zu fördern.

Wie hoch ist die Mietsteuer in Nord- und Südzypern?

Südzypern (EU)

Mieteinnahmen werden mit einem progressiven Einkommensteuersatz besteuert.

Preise für Einzelpersonen:

bis zu ca. 19.500 € pro Jahr: 0%

dann 20% – 35% je nach Einkommen

Darüber hinaus wird auch der Verteidigungsbeitrag (SDC) gezahlt:

ca. 2,25% der Mieteinnahmen

Für kurzfristige Vermietungen (Airbnb) können ebenfalls Verpflichtungen entstehen:

Anmeldung,

in bestimmten Fällen Mehrwertsteuer (19%), wenn es sich um eine unternehmerische Tätigkeit handelt.

Die effektive Besteuerung liegt oft zwischen ca. 10-25%, je nach Einkommen und Kosten.

Nordzypern (TRNC)

Die Mietsteuer ist einfacher und niedriger.

Üblicherweise bezahlt:

10% der Bruttomieteinnahmen, oder

alternativ: der vom Finanzamt in der Jahreserklärung angegebene Satz

Die Mehrwertsteuer wird in der Regel nicht für langfristige Standardmieten gezahlt.

Kurzfristige Vermietungen (Touristen) können haben:

einen höheren Satz oder

Verpflichtung zur Registrierung bei der lokalen Behörde.

In der Praxis erwarten Anleger meist eine Steuer von etwa 10%.

Was geschieht mit der Immobilie nach dem Tod des Eigentümers?

Wenn es ein Testament gibt, wird die Immobilie dementsprechend aufgeteilt.

Wenn es kein Testament gibt, wird die Immobilie nach dem Gesetz vererbt (Kinder, Ehepartner).

Der Staat erbt nur, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt.

Wenn der Erbe beispielsweise der einzige Sohn ist, erhält er 100% der Immobilie.

👉 Es wird empfohlen, ein Testament zu haben, das den Erbschaftsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Erlaubnis zum Kauf

Ein ausländischer Käufer einer Immobilie in Nordzypern muss einen Antrag auf Erlaubnis zum Kauf stellen. Dieser Antrag wird in der Regel von einem Anwalt gestellt. Es handelt sich um ein recht einfaches Verfahren, bei dem der Käufer verschiedene Dokumente vorlegen muss:

  • Reisepass-Kopie
  • Kopie des Kaufvertrags
  • Lageplan
  • Original-Titelurkunde
  • Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, das von der zuständigen Polizeibehörde in Ihrem Land ausgestellt wurde (in der Regel kann dieser Antrag bei Ihrer Polizei online ausgefüllt werden)

Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie in Nordzypern kaufe?

Um die Immobilie zu reservieren, müssen Sie eine Kaution hinterlegen, die sich in der Regel in der Größenordnung von £5000 bewegt, um die Einheit vom Markt zu nehmen. Solche Reservierungskautionen sind normalerweise nicht erstattungsfähig, sofern nicht anders angegeben. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Quittung für Ihre Zahlung zu erhalten. Im Falle einer nicht rückzahlbaren Anzahlung empfehlen wir, dass der Wortlaut der Quittung immer einen Vorbehalt enthält, der besagt, dass die Anzahlung zurückerstattet werden kann, wenn sich die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen nach der Due-Diligence-Prüfung vor Vertragsabschluss wesentlich ändern.

  • Unser Anwalt wird alle Unterlagen prüfen und alle notwendigen Recherchen in Ihrem Namen durchführen. Wir werden Sie während dieses Prozesses auf dem Laufenden halten.
  • Nachdem der Vertrag von allen Parteien genehmigt wurde, wird er sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichnet. Danach haben Sie etwa 14 Tage Zeit, um die erste Hauptzahlung auf den Kaufpreis zu leisten/zu überweisen. In der Regel ist die Reservierungskaution Teil der ersten Hauptzahlung.
  • Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, wird er beim Grundbuchamt (TAPU) als Nachweis Ihres rechtlichen Interesses an der Immobilie registriert. Zu diesem Zeitpunkt fällt die Stempelsteuer von 0,5% des Kaufpreises an.
  • Ihr Anwalt wird auch einen Antrag beim Ministerrat stellen, damit Ihre Kaufgenehmigung bearbeitet werden kann. In der Zwischenzeit haben Sie nach Abschluss der Bauarbeiten oder im Falle eines Weiterverkaufs oder eines fertiggestellten Neubaus den vollen Besitz an Ihrer Immobilie.
  • Am Tag der Fertigstellung wird Ihr Anwalt den Restbetrag zusammen mit der Zahlung der Grunderwerbssteuer anfordern (siehe Kaufkosten unten).

Immobilienbezogene Gebühren, Kosten und Steuern Nordzypern

  • STEMPELGEBÜHR – 0,5% des Vertragspreises, zahlbar zum Zeitpunkt der Registrierung.
  • Mehrwertsteuer – 5% des Vertragspreises, zahlbar an den Verkäufer bei Schlüsselübergabe (gilt normalerweise nur für neue Immobilien. Im Falle eines Wiederverkaufs ist die Mehrwertsteuer nur dann zu zahlen, wenn sie zuvor nicht gezahlt wurde).
  • TITELÜBERTRAGUNGSSTEUER – 9% (für ausländische Käufer). 6% zahlbar bei der Eintragung. Die verbleibenden 3% sind zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts auf den Namen des Käufers zu entrichten (vorausgesetzt, der volle Betrag wurde bezahlt, die Kaufgenehmigung (siehe HINWEIS i unten) wurde erteilt und die Eigentumsurkunde ist für die Übertragung bereit).
  • RECHTLICHE DIENSTLEISTUNGEN – £2500 Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen und danach, ob eine einzelne oder mehrere Immobilien erworben werden sollen.
  • VOLLMACHT £100
  • EWS (Strom, Wasser, Abwasser) – £1.500 bis £3.500 (ein einmaliger Beitrag für den Anschluss von Versorgungseinrichtungen und Strom vor Ort).
  • ANSCHLUSS UND GENERATOR – £1,500 bis £2,000
  • GRUNDSTÜCKSTEUER – 2,2 TL pro Quadratmeter (ca. £18 pro Jahr für eine Immobilie von 100 Quadratmetern, basierend auf dem aktuellen Wechselkurs).
  • MIETEINKOMMENSSTEUER – 13% bis 16% der Mieteinnahmen.

Werde ich der Eigentümer des Grundstücks sein?

Die von uns angebotenen Immobilien befinden sich meist auf Grundstücken, die vor 1974 im Besitz von türkischen Zyprioten waren.

Dann gibt es noch Immobilien auf Grundstücken, die ursprünglich griechischen Zyprioten gehörten, die aber im Austausch für ihre verlassenen Immobilien im Süden an türkische Zyprioten verteilt wurden.

Darüber hinaus bieten wir auch Immobilien an, die von der Eigentumskommission abgewickelt wurden, die von der türkischen Nordzypernverwaltung (der De-facto-Regierung Nordzyperns) eingerichtet wurde. Diese Kommission wurde auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als wirksamer Rechtsbehelf für die Ansprüche der griechischen Zyprioten anerkannt, die ihre Immobilien nach der Teilung der Insel im Jahr 1974 verloren haben.

Wir bieten keine Immobilien auf unbesiedeltem Land an!!!

Bieten Sie Dienstleistungen nach dem Verkauf an?

Vollständige Einrichtung und Ausstattung

Anschluss von Strom, Wasser und Internet

Laufende Verwaltung von Immobilien

Mietservice und Gästebetreuung

Wartung und Reinigung

Kann ich meine Immobilie vermieten?

Ja. Viele Immobilien sind sowohl für die kurzfristige als auch für die langfristige Vermietung geeignet. Wir bieten auch die komplette Verwaltung von Immobilien an, einschließlich Mietersuche, Instandhaltung und Reinigung.

Warum sollte ich in Immobilien in Nordzypern investieren?

Nordzypern bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, einen wachsenden Immobilienmarkt, niedrige Lebenshaltungskosten und über 300 Sonnentage im Jahr. Es ist ein beliebtes Ziel sowohl für Investoren als auch für Käufer von Ferienhäusern.

Ist der Kauf einer Immobilie in Nordzypern sicher?

Ja, solange der Kauf über ein vertrauenswürdiges Immobilienbüro und einen qualifizierten Anwalt abgewickelt wird. Wir bieten nur Immobilien von geprüften Bauträgern an, die auf einem in der Eigentumsurkunde eingetragenen Grundstück stehen.

Können Ausländer Immobilien in Nordzypern kaufen?

Ja. EU-Bürger können in Griechenland frei Immobilien kaufen. Nicht-EU-Bürger können ebenfalls kaufen, aber in bestimmten Gebieten (insbesondere in Grenznähe oder in Militärgebieten) benötigen sie möglicherweise zusätzliche Genehmigungen. Wir werden Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess begleiten.

Wie läuft der Kauf einer Immobilie ab?

Wählen Sie die Immobilie

Zahlen Sie eine Reservierungskaution

Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag (mit einem Anwalt)

Registrieren Sie den Vertrag beim Grundbuchamt

Holen Sie die Kaufgenehmigung beim Innenministerium ein

Schließen Sie die Übertragung der Eigentumsurkunde ab

Muss ich während des Kaufs persönlich anwesend sein?

Nein. Ihr Anwalt kann Sie mit einer Vollmacht vertreten. Wir können das gesamte Verfahren aus der Ferne abwickeln.