Überweisungsgebühr
🏛️ Grundlegende Informationen
Die Übertragungsgebühr ist eine Gebühr, die bei der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie beim Landratsamt zu entrichten ist.
Sie entspricht einer „Grunderwerbssteuer“ und wird nur einmal gezahlt – bei der Registrierung des neuen Eigentümers.
Diese Gebühr fällt nur in bestimmten Fällen an – nicht bei jedem Kauf.
Sie hängt davon ab, ob die Immobilie mit Mehrwertsteuer gekauft wurde und welchen Wert sie hat.
1️⃣ Wann wird die Transfergebühr gezahlt und wann nicht?
| Situation | Transfer-Gebühr? | Notiz |
|---|---|---|
| Kauf einer neuen Immobilie mit 19 % MwSt. | ❌ Nein | Die Mehrwertsteuer ersetzt die Ablösesumme |
| Kauf einer neuen Immobilie mit 5 % MwSt. (Hauptwohnsitz) | ❌ Nein | Es gilt nur die Mehrwertsteuer |
| Kauf einer Immobilie zum Wiederverkauf (ohne MwSt.) | ✅ Ja, aber mit 50 % Rabatt | Ermäßigte Preise gelten ab 2016 |
| Schenkung/Erbschaft/Familienübertragung | ❌ Nein | Von der Gebühr befreit |
| Übertragung zwischen Unternehmen | ✅ Ja | Gilt für normale Verkäufe außerhalb einer Gruppe |
💡 Bei Käufen mit Mehrwertsteuer (entweder 19 % oder 5 %) entfällt die Transfergebühr vollständig.
2️⃣ Sätze der Übertragungsgebühr
Die Übertragungsgebühr wird vom Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung berechnet (gemäß der Bewertung im Grundbuchamt).
Der Basissatz ist progressiv – je höher der Preis, desto höher der Prozentsatz.
| Wert der Immobilie (€) | Standardtarif | Ermäßigter Satz (-50 %) |
|---|---|---|
| bis zu 85.000 € | 3 % | 1.5 % |
| 85,001 – 170,000 € | 5 % | 2.5 % |
| über 170.000 € | 8 % | 4 % |
👉 In der Praxis wird bei Käufen ohne Mehrwertsteuer nur die Hälfte dieser Sätze angewandt.
3️⃣ Berechnungsbeispiel
Der Käufer erwirbt eine Immobilie für 300.000 €, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegt (Wiederverkauf).
Berechnung:
85.000 × 1,5 % = 1.275 €
85.000 × 2,5 % = 2.125 €
130.000 × 4 % = 5.200 €
➡️ Ablösesumme = 8.600 €
💡 Wenn die Immobilie Mehrwertsteuer hatte → Übertragungsgebühr = 0 €
4️⃣ Wer zahlt die Transfergebühr
Der Käufer (nicht der Verkäufer).
Sie wird am Tag der Übertragung der Immobilie beim Landratsamt gezahlt.
Die Zahlung kann per Banküberweisung oder Karte erfolgen.
Ohne diese Gebühr wird das Grundbuchamt keine neue Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers ausstellen.
5️⃣ Wert laut Grundbuch
Wenn der im Vertrag angegebene Preis niedriger ist als der Marktwert, kann das Grundbuchamt eine eigene Bewertung auf der Grundlage der Grundbuchdatenbank vornehmen.
In diesem Fall wird die Übertragungsgebühr von dem höheren Wert (dem so genannten Schätzwert) berechnet.
Der Käufer kann Einspruch erheben – reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen Antrag auf Neuschätzung ein.
6️⃣ Ermäßigungen und Ausnahmen
Die 50 %ige Ermäßigung ist seit 2016 dauerhaft.
Steuerbefreiungen: Kauf mit Mehrwertsteuer, Erbschaft, Schenkung, Übertragung zwischen Ehegatten, Übertragung zwischen Eltern und Kindern.
Ermäßigung für gemeinsame Einkäufe von Ehegatten – jeder zahlt nur entsprechend seinem Anteil.
7️⃣ Zusätzliche Gebühren für die Übertragung
Bei der Registrierung des Eigentums können zusätzliche Gebühren anfallen:
- Verwaltungsgebühr für das Grundbuchamt: ca. 50 – 100 €
- Notarielle Beglaubigungen (falls erforderlich): 20 – 50 €
- Juristische Dienstleistungen: im Anwaltshonorar enthalten (1-2 % des Preises)
8️⃣ Übertragungszeit
Nach der Zahlung der Übertragungsgebühr stellt das Grundbuchamt eine Kopie aus:
- Überweisungsbestätigung,
- dann das neue Title Deed (Eigentumszertifikat) auf den Namen des Käufers.
Typische Dauer: 1 – 3 Monate ab Einreichung, je nach Stadt und Projekt.
