Steuerlicher Wohnsitz in Südzypern (60-Tage-Regel)
📘 Grundlegende Informationen
Zypern bietet eines der flexibelsten Systeme für die steuerliche Ansässigkeit in der EU.
Nach einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 kann eine natürliche Person bereits nach 60 Tagen Anwesenheit pro Jahr in der Republik Zypern steuerlich ansässig werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese Regelung ist besonders beliebt bei Unternehmern, Investoren und digitalen Nomaden, die niedrige Steuern, Stabilität und die Vorteile der EU-Mitgliedschaft suchen.
⚖️ Bedingungen der 60-Tage-Regel
Um sich als Steuerinländer in Zypern zu qualifizieren, muss eine natürliche Person alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen sich während des Kalenderjahres mindestens 60 Tage lang physisch in Zypern aufhalten.
- Sie dürfen in diesem Jahr in keinem anderen Land steuerlich ansässig sein.
- Keine Beschäftigung oder geschäftliche Tätigkeit in einem anderen Land ausüben (außer bei kurzfristigen Reisen).
- In Zypern einer Geschäftstätigkeit oder Beschäftigung nachgehen oder als Direktor eines zypriotischen Unternehmens tätig sein.
- Behalten Sie während des gesamten Zeitraums einen ständigen Wohnsitz (Haus, Wohnung oder gemietete Immobilie) in Zypern.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt die Person als in Zypern steuerlich ansässig, auch wenn sie sich dort nur zwei Monate im Jahr aufhält.
📅 Alternative – die 183-Tage-Regel
Neben der 60-Tage-Regelung gilt auch die traditionelle 183-Tage-Regel, nach der die steuerliche Ansässigkeit nach einem sechsmonatigen Aufenthalt festgestellt wird.
Demnach wird eine Person, die sich mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, automatisch und ohne weitere Bedingungen steuerlich ansässig.
💰 S teuervorteile für Residenten
Zypern gilt weithin als eines der steuerfreundlichsten Länder der EU.
Die wichtigsten Vorteile sind:
- 💼 Keine Steuer auf Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne (außer Gewinne aus dem Verkauf von in Zypern gelegenen Immobilien).
- 🧾 Niedrige Einkommensteuersätze:
- 0% auf Einkommen bis zu 19.500 € pro Jahr
- 20-35% auf Einkommen, das diese Schwelle überschreitet
- 🏦 Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- 🌍 Zugang zu einem umfangreichen Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (mit mehr als 65 Ländern)
🏠 Praktisches Beispiel
Wenn eine Einzelperson ein Unternehmen oder Investitionen außerhalb Zyperns besitzt,
mindestens 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringt und dort einen ständigen Wohnsitz und eine Adresse anmeldet, kann sie von der zypriotischen Steuerresidenz profitieren.
In solchen Fällen wird die Person nach zypriotischem Recht und nicht nach dem Recht ihres Herkunftslandes besteuert,
was oft zu erheblichen Steuereinsparungen führt.
📄 Wie man eine steuerliche Ansässigkeit erlangt
- Erhalten Sie einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt (z.B. einen „Gelben Schein“ oder eine „Daueraufenthaltsgenehmigung“).
- Eröffnen Sie ein Bankkonto und richten Sie eine Adresse in Zypern ein (eigene oder gemietete Immobilie).
- Legen Sie einen Nachweis über einen jährlichen Mindestaufenthalt von 60 Tagen vor, z. B. Flugtickets oder Unterkunftsnachweise.
- Beantragen Sie bei den Steuerbehörden eine Steueransässigkeitsbescheinigung, die den Status der steuerlichen Ansässigkeit bestätigt.
